Algarvacation.com vermietet Ferienhäuser der
Region „Algarve“ (Südportugal), bietet aber keine Gesamtheit von Reiseleistungen
an – ist also kein Reiseveranstalter. Um den Mietern den Service der Autovermietung
und Flüge anbieten zu können, verweist Algarvacation.com auf seriöse und erprobte Firmen hin.
Portugal ist ausgesprochen „südeuropäisch“
geprägt, was sich in der Kultur des Landes sowie der Lebensart der
Menschen zeigt. Dabei unterscheiden sich die portugiesische Kultur, Lebensart
sowie Infrastruktur (auch Organisation) von der in Deutschland teilweise
erheblich. Portugal – insbesondere die Algarve – gehört aufgrund seiner
landschaftlichen Reize, seiner mediterranen Flora und Fauna sowie seines
herrlichen Klimas zu den beliebtesten Urlaubszielen in der Europäischen
Union. Diese Entwicklung trägt dazu bei, dass der Tourismus und die
damit im Zusammenhang stehenden Wirtschaftszweige an der Algarve expandieren. Algarvacation.com blickt mittlerweile auf eine
fünfjährige Erfahrung bei der Vermietung von Ferienhäusern
an der Algarve zurück. Unser Ziel ist es, gehobenen Ansprüchen
an individuellen Urlaub an der Algarve zu genügen und ihre Urlaubszeit
zu den schönsten Tagen im Jahr werden zu lassen.
§ 1 Abwicklung des Mietvertrages
(1) Der Mieter erhält zunächst zwei Exemplare
des Mietvertrages ausgehändigt, wovon ein Exemplar im Besitz des Mieters
verbleibt. Das zweite Exemplar ist unverzüglich unterschrieben an Algarvacation.com zurückzusenden.
(2) Nach Erhalt der Mietverträge ist die vereinbarte
Anzahlung unverzüglich auf das von www.algarvacation.com angegebene
Konto zu entrichten. Spätestens zwei Monate vor Beginn der Mietzeit
ist die offene Restsumme zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der
Vorauszahlung kommt es auf die Ankunft des Geldes bei Algarvacation.com an. Wird die Reservierung durch den Mieter acht Wochen oder kürzer
vor der vereinbarten Mietzeit vorgenommen, ist die volle Miete unverzüglich
nach Erhalt der Mietverträge zu entrichten.
(3) Algarvacation.com hält für den Interessenten
fünfzehn Tage ab Absendung der beiden Mietverträge an den Mieter
das gewünschte Mietobjekt kostenlos vor. Nach dieser Frist behält
sich Algarvacation.com das Recht vor, das Mietobjekt bei Bedarf
anderen Interessenten zu vermieten.
(4) Der Mietvertrag zwischen Algarvacation.com und dem Mieter wird erst wirksam, wenn sowohl der unterschriebene Mietvertrag
als auch die vereinbarte Vorauszahlung bei Algarvacation.com eingegangen
sind. Erst mit Wirksamwerden des Mietvertrages garantiert Algarvacation.com die vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit durch den Mieter
in der gewünschten Zeit.
(5) Mit dem Mietvertrag mit Algarvacation.com werden
dem Mieter die Unterlagen für die Schlüsselübergabe sowie
eine Wegbeschreibung übergeben.
(6) Wird die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet,
behält sich Algarvacation.com die Möglichkeit vor, die
Rechte, die sich aus dem Verzug des Mieters ergeben, geltend zu machen.
Insbesondere weist Algarvacation.com auf die Möglichkeit des
Rücktritts vom Vertrag hin sowie die Geltendmachung eines Schadens,
der sich aus dem Umstand ergibt, dass das gewünschte Objekt entweder
nicht oder nur zu einem billigeren Preis vermietet werden kann.
§2 Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird das Mietverhältnis infolge bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen,
Epidemien, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
kann sowohl der Mieter als auch Algarvacation.com das Mietverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen
oder notwendigerweise zu erbringende Leistungen kann Algarvacation.com eine angemessene Entschädigung verlangen
§3 Rücktritt
(1) Vor Beginn der Mietzeit kann der Mieter jederzeit
vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Mieter
verliert Algarvacation.com den Anspruch auf die vereinbarte Miete.
Gleichwohl ist Algarvacation.com berechtigt, eine angemessene Entschädigung
zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem
vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes der von Algarvacation.com ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Algarvacation.com durch
anderweitige Vermietung des Mietobjekts erwerben kann. Algarvacation.com ist wahlweise unter der Berücksichtigung
ersparter Aufwendungen und anderweitiger Vermietung befugt, eine von der
Miete prozentuale Entschädigungspauschale zu erheben. Für diese
Entschädigungspauschale bezüglich des Mietobjekts ist der Mietvertrag
Vertragsgrundlage.
(2) Der Rücktritt wird nur wirksam, wenn er gegenüber Algarvacation.com in Textform angezeigt wird. Für die Wirksamkeit
der Rücktrittserklärung muss die Identität des Mieters insbesondere
bei einer Anzeige via E-Mail eindeutig hervorgehen. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei Algarvacation.com.
(3) Algarvacation.com empfiehlt dem Mieter den
Abschluss einer „Reiserücktrittsversicherung“, um eventuell die zu
erhebende Entschädigungspauschale auffangen zu können.
§4 Zustand des Mietobjekts
(1) Die von Algarvacation.com angegebenen
Beschreibungen der Mietobjekte wurden sorgfältig geprüft und
erfolgen nach bestem Wissen. Die Eigentümer bemühen sich dem
Mieter ein dem gehobenen Anspruch entsprechend gut und schön ausgestattetes
Haus zur Verfügung zu stellen. Die Mietobjekte sind jedoch nach dem
Geschmack der Eigentümer eingerichtet, der nicht immer dem des Mieters
entspricht.
Einen Eindruck vom Zustand, Einrichtung und Ansicht des
gewünschten Mietobjekts hat der Mieter sich anhand von Fotos verschafft.
Solche Fotos werden auf der Homepage von Algarvacation.com im Internet
zur Verfügung gestellt (Internet-Adresse: www.algarvacation.com).
Dem Mieter ist insoweit der Zustand des Mietobjekts bekannt. Er erkennt
es als ordnungsgemäß und zum vertragsgemäßen Gebrauch
als tauglich an.
(2) Algarvacation.com verpflichtet sich, dem Mieter
das Mietobjekt – entsprechend der vertraglichen Beschreibung und der vorgestellten
Fotos – während der Mietzeit zu überlassen.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit all
seinen Einrichtungen pfleglich und mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Der Mieter trägt Sorge dafür, dass seine Angehörigen, seine
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, etc. das Mietobjekt mit all
seinen Einrichtungen ebenfalls pfleglich und mit größter Sorgfalt
behandeln. Er haftet für die Verpflichtungen seiner Angehörigen
sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(4) Der Mieter haftet für Schäden, die während
der Benutzung des Mietobjekts durch ihn, seine Familienangehörigen,
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, und dergleichen schuldhaft
verursacht werden. Insbesondere haftet er für Schäden, die durch
fahrlässiges Umgehen mit der Wasser-, und elektrischen Licht- und
Kraftleitung, mit der Klosett- und Heizungsanlage, durch Offen stehen lassen
von Türen oder durch Versäumnis einer vom Mieter übernommenen
Pflicht entstehen. Verursachte Schäden sind unverzüglich Algarvacation.com mitzuteilen, damit umgehend für Ersatz gesorgt werden kann.
(5) In allen Mietobjekten sind Bettwäsche und Handtücher
vorhanden, die durch den Mieter und seine Angehörigen benutzt werden
können. Die Häufigkeit des Wäschewechsels richtet sich nach
den Bedingungen der einzelnen Objekte. Die Handtücher aus den gemieteten
Häusern dürfen nicht mit an den Strand genommen werden
sowie auch nicht am Pool genutzt werden.
§5 Mängel
(1) Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel des
Mietobjekts, hat der Mieter dies Algarvacation.com unverzüglich
anzuzeigen. Das Gleiche gilt, soweit eine Maßnahme zum Schutz des
Mietobjekts gegen eine unvorhergesehene Gefahr notwendig wird oder sich
ein Dritter ein Recht an dem Mietobjekt anmaßt.
Mit der Mängelanzeige hat der Mieter Algarvacation.com eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels einzuräumen.
(2) Unterlässt der Mieter eine derartige Anzeige,
ist er Algarvacation.com zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens
verpflichtet. Soweit Algarvacation.com durch das Unterlassen der
Anzeige keine Abhilfe schaffen kann, ist der Mieter nicht berechtigt ein
Minderungsrecht wegen eines Mangels geltend zu machen, Schadensersatz zu
verlangen oder sich sonst vom Vertrag zu lösen. Ein etwaiges Kündigungsrecht
entfällt nicht, soweit einem erheblichen Mangel nicht abgeholfen werden
kann oder der Mieter ein besonderes Interesse an der Kündigung nachweisen
kann.
(3) Der Mieter wird darauf aufmerksam gemacht, dass es
in Portugal trotz stetiger Verbesserung der Infrastruktur von Zeit zu Zeit
– insbesondere nach Unwettern – zu (kurzfristigen) Ausfällen in der
öffentlichen Strom- und Wasserversorgung kommen kann. In diesen Phasen
können diese Leistungen nicht bezogen werden.
Der Mieter wird ferner davon in Kenntnis gesetzt, dass
es bei Regen zu einem extremen Anstieg der Luftfeuchtigkeit kommen kann,
der sich durchaus innerhalb der Mieträume bemerkbar machen kann. Der
Mieter verpflichtet sich in diesen Situationen, entsprechende Vorkehrungen
zum Schutz technischer oder anderer empfindliche Geräte in den Mieträumen
zu treffen, z.B. durch das „Herausziehen“ des Steckers aus der Steckdose
zur Vermeidung von „Kurzschlüssen“.
Dem Mieter ist bekannt, dass Portugal ein „südeuropäisch“
und teilweise sehr ländlich geprägtes Land ist, was bestimmte
alltägliche Verhaltensweisen des „portugiesischen Lebens“ mit sich
bringt. Es kann zu folgenden Auswirkungen auf die Mitobjekte kommen: Vornehmlich
in den ländlichen Teilen ist verstärkt mit Tierhaltung durch
die Nachbarn zu rechnen, insbesondere mit Hundehaltung. Dies kann dazu
führen, dass Hundegebell zu vernehmen ist sowie gelegentliches „Streunen“
von gehaltenen Haustieren der (einheimischen) Nachbarn auf den Grundstücken
der Mietobjekte erfolgen kann. Insgesamt ist mit „Motorradgeknatter“ sowie
aufgrund der christlichen Tradition Portugals ist mit Glockengeläut
der Kirchen zu rechnen.
(4) Der Mieter wird darauf aufmerksam gemacht, dass die
öffentliche Infrastruktur erheblich erweitert wird, was spontane Umbaumaßnahmen
von Straßen mit sich bringen kann. Das kann im Einzelfall dazu führen,
dass Straßen ohne Vorankündigung gesperrt werden.
(5) Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt
der Mieter, dass er von den „typischen portugiesischen Lebensumständen“
aufgrund der ausdrücklichen Belehrung in den Abs. 3 und 4 bereits
bei Vertragsschluss Kenntnis erlangt hat. Algarvacation.com bemüht
sich im Bedarfsfall, den Mieter nach Möglichkeit über kurzfristig
anberaumte Straßenumbaumaßnahmen zu informieren.
§6 Haftung von "Algarvacation.com"
(1) Über die Pflicht zur mangelfreien Nutzungsmöglichkeit
durch den Mieter hinaus haftet Algarvacation.com nur für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln oder
Unterlassen. Algarvacation.com haftet insbesondere nicht bei Schäden
durch höhere Gewalt (beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien,
etc.).
(2) Ansprüche die sich aufgrund eines Mangels des
Mietobjekts ergeben, kann der Mieter nur binnen eines Monats nach der vertraglich
bestimmten Beendigung der Mietzeit geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist
können derartige Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der
Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Diese
Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Tag, ab dem
die vertraglich bestimmte Mietzeit endete bzw. enden sollte.
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen Algarvacation.com,
die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder
der Freiheit beruhen, verjähren binnen eines Jahres ab Begehung der
Handlung oder der Pflichtverletzung. Dies gilt nicht, wenn der Schaden
von Algarvacation.com vorsätzlich herbeigeführt wird.
Sonstige Ansprüche gegen Algarvacation.com verjähren gleichfalls in einem Jahr. Die Verjährung dieser Ansprüche
beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der
Mieter von den Anspruch begründeten Tatsachen Kenntnis erlangt oder
ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen müsste. Dies gilt
nicht, soweit Algarvacation.com eine Handlung oder Pflichtverletzung
vorsätzlich begeht
§7 Anreise
(1) Das Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag spätestens
zwischen 15.00 und 15.30 h zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Mietobjekt
wegen der Endreinigung bis um 10.00 h zu verlassen. Für andere Regelungen
ist Algarvacation.com gerne behilflich, wenn möglich.
(2) Der Mieter wird gebeten, Algarvacation.com seine Ankunftszeit – sofern der Mieter mit dem Flugzeug anreist auch die
Flugnummer – rechtzeitig (einige Tage vor Beginn der Mietzeit) mitzuteilen,
damit die Schlüsselübergabe möglichst reibungslos erfolgen
kann.
(3) Falls der Mieter sehr früh anreist, ist Algarvacation.com gerne bei der Unterstellung des Gepäcks behilflich. Bei sehr späten
Ankünften ist Algarvacation.com gerne bereit, auf Kosten des
Mieters Lebensmittel für den Beginn der Mietzeit einzukaufen.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Mehrere Vertragspartner haften als Gesamtschuldner
für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
(2) Soweit der Mieter beabsichtigt, Haustiere während
der Mietzeit im Mietobjekt zu halten, ist dies mit Algarvacation.com gesondert zu vereinbaren. Die Tierhaltung ist nur nach vorheriger Genehmigung
der Eigentümer der Mietobjekte möglich.
(3) Sollte eine Bestimmung der AGB oder des übrigen
Mietvertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt. An die Stelle der ungültigen Klauseln treten jedoch
Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck entsprechen.
(4) Mündliche Absprachen werden nur Vertragsbestandteil,
wenn sie schriftlich fixiert sind. Das Schriftformerfordernis des Vertrages
kann nur durch Schriftform aufgehoben werden.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, bei Abweichung, der im
Mietvertrag aufgeführten Personenzahl, Algarvacation.com vor
der Anreise zu informieren und zu klären, ob diese weitere Belegung
möglich ist und gegebenenfalls einen Zusatzvertrag abzuschließen.
Bei Nichterfüllung dieser Pflicht ist Algarvacation.com
berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
(6) Der Mieter ist verpflichtet, die Namen der Mitwohnenden
des Mietobjektes anzugeben. Nur die aufgeführten Personen sind berechtigt
das Mietobjekt zu bewohnen.